Regionalmusikschule der Stadt Ternitz, Kreuzäckergasse 9, 2630 Ternitz
Schulgeld der Musikschule Ternitz
Musikschultarife ab dem Schuljahr 2023/24
Sehr geehrte Eltern!
Die Regionalmusikschule Ternitz ist Teil der NÖ Musikschulausbildung und unterliegt dem NÖ Musikschulgesetz.
Die Vorgaben des Landes sind gesetzlich dahingehend geregelt, dass 3 Finanzierungssäulen die hervorragende Ausbildung Ihres Kindes garantieren - ein Drittel der Kosten übernimmt das Land NÖ, ein Drittel die Stadtgemeinde Ternitz und ein Drittel Sie als Elternteil. Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich vor, das Schulgeld für das folgende Schuljahr, per Beschlussfassung, indexangepasst geringfügig zu erhöhen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 beschlossen, das Schulgeld für die Musikschule ab September 2024 wie folgt festzusetzen:
- E50 = Einzelunterricht a 50 Minuten € 69,00 / Monat
- E40 = Einzelunterricht a 40 Minuten € 60,00 / Monat
- E30 = Einzelunterricht a 30 Minuten € 51,00 / Monat
- E25 = Einzelunterricht a 25 Minuten € 46,00 / Monat
- G2 = Unterricht mit 2 SchülerInnen a 50 Minuten € 46,00 / Monat
- G3 = Unterricht mit 3 SchülerInnen a 50 Minuten € 35,00 / Monat
- Einzelunterricht a 50 Minuten € 259,00 / Monat
- Einzelunterricht a 25 Minuten € 159,00 / Monat
- Unterricht mit 4 SchülerInnen a 50 Minuten € 79,00 / Monat
- Eltern-Kind-Gruppe (0J.-4,5J.) a 40 Minuten € 28,00 / Monat
- Musikalische Früherziehung (Kindergarten) a 50 Minuten € 28,00 / Monat
- (Musik)Theater und Schauspiel (ab 8 J.) a 50 Minuten € 28,00 / Monat
- 10-er Block - Fächer: Gesang, Ensembleleitung
KEINE Altersbeschränkung a 50 Minuten € 198,00 / Monat - Leihgebühren pro Schuljahr € 130,00 / Schuljahr
Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt eine anteilige Kostenrückerstattung
(Verrechnung für das Schuljahr im Dezember) - Bearbeitungsgebühr pro Schuljahr € 10,00 einmalig
(Verrechnung für das Schuljahr im November)
Einzel- und Gruppenunterricht Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Stichtag: 30. Oktober des Schuljahres
Einzel- und Gruppenunterricht Erwachsene ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Stichtag: 30. Oktober des Schuljahres
Gruppenunterricht ab mind. 4 SchülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Stichtag: 30. Oktober des Schuljahres
----------------------
Der Musikschulbeitrag versteht sich als Jahresschulgeld und wird monatlich (September-Juni) mit Fälligkeit am 15. des Vorschreibemonats abgebucht. Es gilt die Ferienordnung für Pflichtschulen in NÖ.
Für SchülerInnen, ohne Wohnsitz im Gemeindegebiet von Ternitz, Grafenbach-St. Valentin, oder Wartmannstetten muss der Kostenbeitrag der Gemeinden übernommen werden. Diese Differenz kann von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, von den Eltern, Vereinen etc. bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister