Regionalmusikschule der Stadt Ternitz, Kreuzäckergasse 9, 2630 Ternitz

Schulgeld der Musikschule Ternitz

Musikschultarife ab dem Schuljahr 2023/24

Sehr geehrte Eltern!

Die Regionalmusikschule Ternitz ist Teil der NÖ Musikschulausbildung und unterliegt dem NÖ Musikschulgesetz.

Die Vorgaben des Landes sind gesetzlich dahingehend geregelt, dass 3 Finanzierungssäulen die hervorragende Ausbildung Ihres Kindes garantieren - ein Drittel der Kosten übernimmt das Land NÖ, ein Drittel die Stadtgemeinde Ternitz und ein Drittel Sie als Elternteil. Die Stadtgemeinde Ternitz behält sich vor, das Schulgeld für das folgende Schuljahr, per Beschlussfassung, indexangepasst geringfügig zu erhöhen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 beschlossen, das Schulgeld für die Musikschule ab September 2023 wie folgt festzusetzen:

    Einzelunterricht Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    Stichtag: 30. Oktober des Schuljahres

  • E50 = Einzelunterricht a 50 Minuten € 67,00 / Monat
  • E40 = Einzelunterricht a 40 Minuten € 58,00 / Monat
  • E30 = Einzelunterricht a 30 Minuten € 49,00 / Monat
  • E25 = Einzelunterricht a 25 Minuten € 44,00 / Monat
  • G2 = Unterricht mit 2 Schülern a 50 Minuten € 44,00 / Monat
  • G3 = Unterricht mit 3 Schülern a 50 Minuten € 33,00 / Monat
  • Einzelunterricht Erwachsene ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    Stichtag: 30. Oktober des Schuljahres

  • Einzelunterricht a 50 Minuten € 258,00 / Monat
  • Einzelunterricht a 25 Minuten € 158,00 / Monat
  • Gruppenunterricht ab mind. 4 SchülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

  • Eltern-Kind-Gruppe (0J.-3J.) a 40 Minuten € 26,00 / Monat
  • Musikalische Früherziehung (Kindergarten) a 50 Minuten € 26,00 / Monat
  • (Musik)Theater und Schauspiel (ab 8 J.) a 50 Minuten € 26,00 / Monat
  • 10-er Block - Fächer: Gesang, Ensembleleitung
    KEINE Altersbeschränkung a 50 Minuten € 195,00 / Monat
  • ----------------------

  • Leihgebühren pro Schuljahr € 90,00 / Schuljahr
  • Bearbeitungsgebühr pro Schuljahr € 9,00 einmalig

Der Musikschulbeitrag versteht sich als Jahresschulgeld und wird monatlich (September-Juni) mit Fälligkeit am 15. des Vorschreibemonats abgebucht. Es gilt die Ferienordnung für Pflichtschulen in NÖ.
Für SchülerInnen, ohne Wohnsitz im Gemeindegebiet von Ternitz, Grafenbach-St. Valentin, oder Wartmannstetten muss der Kostenbeitrag der Gemeinden übernommen werden. Diese Differenz kann von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, von den Eltern, Vereinen etc. bezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister